Update Schreiben der Ministerin zur Testpflicht & weitere Regelungen zum Unterricht

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, liebe volljährigen Schülerinnen und Schüler,

bitte nehmen Sie das Schreiben der Ministerin zur Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes zur Kenntnis.

Ab Montag, müssen die Schülerinnen und Schüler, die in die Notbetreuung kommen, einen Selbsttest in der Schule durchführen.
Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler der MSS, die zu Kursarbeiten in der Schule erscheinen.

Alternativ zum schulischen Selbsttest kann auch eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder eine ärztliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Für alle  alternativen Testnachweise gilt, dass sie zum Zeitpunkt der Vorlage in der Schule nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Seit dem 11. Mai 2021 kann aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen Gleichstellung von geimpften und/oder genesenen Personen mit negativ getesteten Personen auf Antrag mit Nachweis die Befreiung von der Testpflicht erfolgen. Nähere Informationen finden sie  hier.

Ihre Schulleitung