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Schulparlament

Seit Mai 2005 besitzt die IGSLO ein Schulparlament. Hier treffen Schüler, Lehrer und Eltern zu einem regen Meinungsaustausch zusammen. Die Sichtweise aller am Schulleben beteiligten Gruppen führen zu gemeinsamen Lösungen. Das Schulparlament versteht sich als Sammelbecken für neue Ideen zur Weiterentwicklung der IGSLO.

Aufgaben und Möglichkeiten des Schulparlaments

Das Schulparlament ist ein völlig neues Gremium, das so im Schulgesetz nicht vorgesehen ist. Bislang gab und gibt es verschiedene Institutionen wie den Schulelternbeirat, die Schülermitverwaltung (SV) und die Gesamtkonferenz. Doch alle diese Einrichtungen sind quasi nicht vernetzt bzw. arbeiten unabhängig voneinander. Das Schulparlament führt nun die drei Gruppierungen unter einem Dach zusammen, um folgende Ziele und Aufgaben zu verwirklichen.

  • Förderung des Dialogs aller beteiligten Gruppen
  • Verbesserung der Interessenartikulation aller beteiligten Gruppen
  • Sammelbecken für jahrgangsübergreifende Schüler(-innen)interessen
  • Forum für neue Ideen zur Weiterentwicklung unserer Schule
  • gelebte Demokratie für alle Beteiligten
  • Ratgeber und Stimmungsbarometer für die Gesamtkonferenz der Lehrkräften
  • Schülerinnen und Schüler erfahren eine Aufwertung gegenüber den Erwachsenen

Wie kam´s dazu

Zwei Dinge gaben den Anstoß zur Bildung des Schulparlaments an der IGSLO. Zum einen steht im Qualitätsprogramm der Schule unter dem Stichwort „Maßnahmenkatalog“ die „Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Eltern“. Zum anderen führten Schulelternbeiräte, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte für Gesellschaftslehre im Schuljahr 2003/2004 zusammen einen Studientag durch, um die Teilnahme der IGSLO an dem Modellprojekt „Demokratie lernen und lehren“ mit Wissen und Leben zu füllen. Daraus entstand die Idee, ein Schulparlament zu gründen.

Der Antrag des Schulelternbeirates auf der Gesamtkonferenz vom 16.11.2004, ein solches Gremium für probeweise zwei Jahre zu gründen, wurde vom Kollegium positiv beschieden. Dann wurde im April und Mai in allen Jahrgängen Wahlen für Vertreterinnen von Lehrkräften, Eltern und Schülerschaft durchgeführt, die als Abgeordnete in dieses Parlament einziehen sollten. Die erste Sitzung fand denn auch am 30.05.2005 statt. Nach der Neugründung galt es die Grundlagen der Arbeit im neuen Gremium zu schaffen: Wahl einer Versammlungsleitung für die Sitzungen des Parlamentes aus der Mitte des Präsidiums, Wahl eines Protokollführers sowie Absprache über die Aufgaben des Präsidiums. Viele organisatorische Fragen mussten also geklärt werden, bis das Gremium Tritt fasste. Das Schulparlament trägt heute zur Belebung unserer Schulkultur bei. Doch eine Demokratie ist immer nur so lebendig, wie ihre Basis bereit ist sich zu engagieren. Aktive Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräfte, die ihre Ideen, Wünsche und Kritik einbringen, sind das „Salz in der Suppe“. In diesem Sinne bleibt weiterhin zu hoffen, dass alle Beteiligten an der IGSLO das Schulparlament als ihre Anlaufstation begreifen, um Mitsprachemöglichkeiten zu nutzen.

Zusammensetzung des Schulparlaments

Das Schulparlament setzt sich paritätisch (= gleichberechtigt) zusammen aus je einem Mitglied

  • des 5. bis 13. Jahrgangs, also 9 Schülerinnen/Schülern
  • eines Elternvertreters pro Jahrgang
  • des Schulkollegiums pro Jahrgang
  • 9 Mitglieder des Schulausschusses

Alle diese 36 Mitglieder haben Sitz und Stimme im Schulparlament. Die Schulleitung hat nur beratende Funktion. Die Leitung des Schulparlaments übernimmt ein gewähltes Präsidium.

Kontakt zu uns:

Wenn ihr / Sie Fragen oder Anregungen haben, freuen wir uns immer :
schulparlament@igs-ernstbloch.de

Geschützt: Mitglieder Schulparlament

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

Präsidium Schulparlament

Das Präsidium des Schulparlaments (2016 – 2018) Annalena (MSS 11) Maria (10. Jg.) Herr Fronczek (Eltern) Herr Hecht (Eltern) Frau Endress (Lehrer) Frau Hauck (Lehrer)

Satzung Schulparlament

Download der Satzung § 1 Aufgaben und Zusammensetzung des Schulparlamentes Der Zuständigkeitsbereich des Schulparlamentes umfasst alles, was die Schule und deren Betrieb betrifft. Das Schulparlament arbeitet auf der Grundlage einer Satzung, die es mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Parlamentsmitglieder beschließt. Das Schulparlament wird tätig auf Antrag jedes einzelnen Parlamentsmitgliedes, der gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter (Schulelternbeirat), der gewählten Schülervertreterinnen …