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Differenzierung ab Klasse 7

Je nach Leistungsfähigkeit des Schülers findet am Ende der 6. Klasse eine Ersteinstufung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Dabei wird das Fach Deutsch auf zwei Leistungsniveaus, die Fächer Mathematik und Englisch auf drei Leistungsniveaus differenziert.
Der G -Kurs entspricht dabei einem Hauptschulniveau, der E1-Kurs entspricht einem Realschulniveau und der E2-Kurs einem Gymnasialniveau.

Im Fach Deutsch wird auf zwei Niveaustufen unterrichtet, dem Klassenbezogenen- Kurs (G-Kurs) und dem Erweiterungs- Kurs (E-Kurs).

In der Praxis bedeutet dies: Es werden je zwei der sechs Klassen im Jahrgang 7 miteinander gekoppelt. D.h.: Steht ein Hauptfach im Stundenplan, so teilen sich die Schüler der beiden gekoppelten Klassen, je nach Leistungsfähigkeit, in die differenzierten Kurse auf. Die Fächer Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften (NaWi), Bildende Kunst, Sport, Hauswirtschaft/Technisches Werken, sowie in den Tutoren- und Eigenarbeitsstunden, werden die Schüler in ihrer Klassengemeinschaft unterrichtet.

Die so entstandenen Kopplungen zweier Klassen werden bis zur Klasse 10 beibehalten. Jeder Schüler ist also, egal in welchen Kurs er wechselt, immer nur zusammen mit den Mitschülern seiner eigenen Klasse und der gekoppelten Klasse!

 

Hier ein Beispiel für die Differenzierung in Klasse 7 (gilt auch für Klasse 8) bei Kopplung der Klassen 7A und 7B :
Differenzierung ab Klasse 7

 

Der K- Kurs Deutsch wird bewußt klassenbezogen unterrichtet und ist zahlenmäßig kleiner (15 – 20 Schüler), um eine maximale Förderung schwächerer Schüler zu gewährleisten.

Die Ersteinstufung am Ende von Klasse 8 wird von den Fachlehrern vorgenommen und den Eltern zum Ende des Schuljahres mitgeteilt. Die Eltern haben, wie bei jeder Ersteinstufung, ein Widerspruchsrecht und können ihr Kind zwangsweise in den gewünschten Kurs „einklagen“. Nach Ablauf der ersten 8 Wochen findet dann eine Konferenz statt, in der die Fachlehrer des Kindes beraten, ob das Kind in dem Kurs verbleibt oder umgestuft wird. Über diese Umstufung entscheiden nur die Fachlehrer. Ein Widerspruchsrecht der Eltern gibt es nicht.

Zu jedem Halbjahresende kann ein Wechsel des Kurses erfolgen. In der Zeugniskonferenz kann der Fachlehrer eines Faches den Wechsel des Kurses beantragen. Alle Fachlehrer eines Schülers entscheiden über die Anträge.

Wichtig:

Von Klasse 5 bis zum Ende der Klassenstufe 9 findet keine Versetzung statt!
Kein Schüler muss zwangsweise eine Klassenstufe wiederholen.

Jeder Schüler erhält zu jedem Zeugnis eine Verbale Beurteilung :
Ein persönlicher Brief der Tutoren an den Schüler und die Eltern, in dem die Tutoren z.B. die Arbeitshaltung des Kindes, die Lernfortschritte und ähnliches beurteilen. Sie geben Ratschläge, worauf das Kind besonders achten soll, was geändert werden muss und erstellen ab Klasse 8 auch eine Prognose über die Schullaufbahn und den möglicherweise zu erreichenden Schulabschluss.