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Schulelternbeirat (SEB)

Das Schulgesetz garantiert den Eltern das Recht, Schule zu fördern und mitzugestalten.  Dieses Recht und die daraus erwachsende Pflicht muss auch mit Leben gefüllt werden.

Der Schulelternbeirat (SEB) ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schülern sowie der Schulleitung und Lehrern. Unser Ziel ist, die IGS Ernst Bloch zu unterstützen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, wenn Probleme auftreten. Transparenz und Offenheit sind für uns unabdingbar, hierzu fördern wir die Kommunikation und Information.

Elternmitbestimmung findet seinen Ausdruck in der Beteiligung an Elternabenden, Wahlen der Klassenelternbeiräte und des Schulelternbeirats, aber auch in der Mitwirkung an vielen Veranstaltungen:

  • Schulfest
  • Projektwochen
  • Informationsabende zum Thema Mobbing, Soziale Medien, gesunde Ernährung u.a.
  • Elternsprechtage
  • Tag der offenen Tür

Darüber hinaus vertreten wir die Eltern nach innen und nach außen.

Nach außen ist es das Ziel des SEB, den Dialog zum Schulträger, der Kreisverwaltung sowie den politischen Verantwortungsträgern konstruktiv zu fördern.

Nach innen stellen wir uns folgenden Aufgaben:

  • regelmäßiges Treffen mit Vertretern der Schulleitung
  • Austausch mit der SV
  • Mitarbeit an der Entwicklung des Leitbildes der Schule
  • Informationsabende mit den Elternsprechern und Stufenleitern
  • Besuche der Konferenzen aller Fachbereiche
  • Besuch der Gesamtkonferenzen
  • Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen
  • Kontakte zu allen Gremien und Personen der Schule

 

Kontakt (SEB)

Für weitere Fragen, Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Kontakt: seb@igs-ernstbloch.de Ihre Emails werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Gerne stehen wir auch für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Wahlen (SEB)

Der Schulelternbeirat (SEB) wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand Anfang des Schuljahres 2022/2023 statt. Im Schuljahr 2024/2025 wird der SEB neu gewählt. Zusätzlich zu den Klassenelternsprechern und ihren Vertreter werden in jeder Klasse zwei Wahlvertreter für die Wahlversammlung des Schulelternbeirates gewählt. Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder …

Gesetze (SEB)

Auszug aus dem Schulgesetz (SchulG RP). Dort sind unsere Aufgaben hinterlegt. Die Aufgaben des SEB werden gemäß Schulgesetz § 40 des Landes RLP geregelt (1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. (2) Der Schulelternbeirat …