Elterninformation zu Urlaubsreisen in Risikogebiete

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wir möchten Sie heute über die derzeit geltenden Reisebestimmungen und die daraus
resultierenden Folgen informieren.

Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung für viele europäische Staaten
am 3. Juni 2020 aufgehoben. Seit dem 15. Juni gelten für die Mitgliedstaaten der EU,
das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein
individuelle Reisehinweise. So entscheiden die Länder selbst über mögliche
Einreiseverbote.

Für Reisen in andere Staaten ist die Reisewarnung vorerst bis einschließlich
31. August 2020 verlängert.

Gemäß der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung sind Einreisende nach Rheinland-
Pfalz, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise
in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete
Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise
ständig dort aufzuhalten (häusliche Quarantäne).

Das Robert-Koch-Institut hat auf seiner Homepage eine Liste von Staaten
veröffentlicht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht
(Risikogebiete z.B. Schweden, Serbien, Türkei und zahlreiche Bundesstaaten der
USA). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann unter folgender URL eingesehen werden:

https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete (vgl. Merkblatt)

Aufgrund der fortlaufenden Prüfung der Bundesregierung, inwieweit Staaten als
Risikogebiete einzustufen sind, kann es auch zu kurzfristigen Änderungen,
insbesondere zu einer Erweiterung der Liste des Robert-Koch-Instituts kommen. Bitte
prüfen Sie auch unmittelbar vor Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, ob Sie sich innerhalb
der letzten 14 Tage in einem dieser Gebiete aufgehalten haben.

Wir bitten Sie, Ihre Urlaubsreise unter Beachtung der obenstehenden Hinweise zu
planen.

Sofern Sie also beabsichtigen in einem Risikogebiet Ihren Urlaub zu verbringen,
achten Sie bitte ganz besonders auf eine geeignete zeitliche Planung, damit Ihr Kind
zu Beginn des neuen Schuljahres die Schule besuchen kann. Sollte dies nicht möglich
sein und die Quarantäne oder ein Teil der Quarantäne im neuen Schuljahr liegen, so
informieren Sie bitte rechtzeitig die Schule Ihres Kindes.

Um zu vermeiden, dass sich das Virus in der Schule Ihres Kindes ausbreitet und eine
Ausbreitung sogar zu einer Schulschließung führen kann, schicken Sie bitte Ihr Kind
keinesfalls während der Zeit der häuslichen Quarantäne in die Schule.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

Im Laufe der Woche wird das Schreiben auf der Homepage der Landesregierung
Rheinland-Pfalz unter folgender URL auch in weiteren Sprachen zur Verfügung
gestellt:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-schule/

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Raimund Leibold
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier